Datenschutzordnung des Vereins „Allah Kariem e.V.“
als Anlage zur Satzung
Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO). Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO).
Das Ziel des Vereins ist die Förderung von Gehörlosen im Nahen Osten, insbesondere die finanzielle Unterstützung der Gehörlosenschule „Holy Land Institute for the Deaf“ in Salt, Jordanien. Dieses Ziel wird erreicht durch Patenschaften und andere Spenden..
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom Vorstand des Vereins zur Erfüllung der Vereinsziele genutzt. Im Wesentlichen werden diese Daten verwendet für das Versenden von Infobriefen, Einladungen zu den Versammlungen und Bitten um Spenden.
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social Media) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.
Verantwortlicher für die Verwaltung und den Schutz der Daten
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf: • Vor- und Zuname • Geschlecht • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort) • Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) • Geburtsdatum • Bankverbindung
Die personenbezogenen Daten werden in einem EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.
Austritt aus dem Verein
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Datenschutzordnung „Allah Kariem e.V.“ als Anlage zur Satzung Seite 2 Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.
Übermittlung von Daten an Dachverbände
Es werden keine personenbezogenen Daten an Dachverbände oder an andere Institutionen weitergegeben.
Pressearbeit
Bei der Pressearbeit werden keine personenbezogenen Daten von Mitgliedern veröffentlicht. Sollte das jedoch sinnvoll sein, werden die entsprechenden Mitglieder immer vorher schriftlich um Erlaubnis gebeten.
Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Personenbezogene Daten werden nicht an andere Mitglieder weitergegeben. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden
Hinweis auf Ihre Rechte
Vereinsmitglieder können jederzeit Auskunft darüber erhalten, welche Daten über Sie gespeichert sind. Diese Daten können auf Anfrage des Mitglieds verändert oder gelöscht werden. Außerdem können Mitglieder jederzeit der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen.
Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg zur Verfügung.