ITZ-Seite

Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

Unsere Selbstverpflichtung ist hier einzusehen:

ITZ_Selbstverpflichtung_AllahKariemDeutschland

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation

Allah Kariem Deutschland e.V., Freundeskreis für das „Holy Land Institute for the Deaf“

Ansprechpartner: Stephan Killgus (1. Vorsitzender)
E-Mail: stephan@fohlid.org
Telefon: +4915782965563
Sitz: Schönbuchstraße 40, 70794 Filderstadt

gegründet wurde unser Verein im Jahr 2003

2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)

Unsere Vereinssatzung befindet sich hier:

Vereinssatzung Deutschland

Zweck unseres Vereins ist die Förderung der Hilfe für gehörlose und taubblinde Menschen durch die ideelle und finanzielle Förderung des „Holy Land Institute for the Deaf and Deafblind“ in Salt, Jordanien. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung fürden geförderten Zweck dienen, erfüllt. Es werden auch Patenschaften vermittelt.

Ergänzend liefert die Seite Leitbild weitere Informationen über die Arbeit des HLIDs, das wir unterstützen.

3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt

Der jüngste Bescheid datiert vom 13. Oktober 2025:

Freistellungsbescheid_2025.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane)

Folgende Entscheidungsträger sind im Vereinsregister eingetragen:

Erster Vorsitzender und Schatzmeister: Stephan Killgus

Zweiter Vorsitzender: Leon Held

Schriftführer: Gerhard Reider

Darüber hinaus stimmen wir alle Entscheidungen im gezeigten Leitungsteam unter Leitung ab.
Zudem werden alle Entwicklungen in unserer jährlichen Mitgliederversammlung (immer am letzten Sonntag im Juni) diskutiert und alle zwei Jahre (letztmalig in 2024) von allen anwesenden Mitgliedern der Vorstand gewählt.
Die Entlastung des Vorstands erfolgt jedes Jahr und fand das letzte Mal am 29. Juni 2025 statt.

5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)

Alle unsere Aktivitäten dienen dem alleinigen Ziel das Holy Land Institute for the Deaf and Deafblind bestmöglich zu unterstützen. Dementsprechend werden alle gesammelten Spenden direkt und zu 100% dorthin weitergeleitet und eventuell anfallende Kosten wie Bankgebühren oder Briefporto für Vereinsangelegenheiten nur von den Mitgliedsbeiträgen beglichen. 

Einen Überblick über die Tätigkeiten in 2025 gibt auch das Protokoll unserer Mitgliederversammlung am 29. Juni 2025 und es steht hier zur Einsicht zur Verfügung:

Protokoll_MV_2025

6. Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern

Alle Mitarbeiter unseres Vereins sind zu 100% ehrenamtlich und erhalten keine finanziellen Mittel.

7. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen-/Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und/oder der Vermögensverwaltung

Alle Mittel stammen aus Spenden und eine Aufschlüsselung für die letzten drei Jahre ist hier zu finden:

Belegnachreichung_2022bis24

8. Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz

Die erhaltenen Spenden werden zu 100% an das geförderte HLID weitergeleitet.

Anfallende Kosten für Vereinszwecke nach Satzung werden komplett von den Mitgliedsbeiträge getragen.

Es gibt keine anderen Einnahmen außer Spenden und Mitgliedsbeiträge und es werden keine Rücklagen gebildet.
Wir sammeln finanzielle Mittel für das HLID und leiten diese dann gesammelt in Absprache mit den Verantwortlichen dort nach Jordanien weiter. 

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation

Es gibt keine gesellschaftsrechtlichen Verbundenheiten.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.

Keine juristische oder private Person hat in den vergangenen drei Jahren einen Betrag gespendet, der mehr als zehn Prozent unserer Jahreseinnahmen ausmacht.