Vereinssatzung
Unsere Vereinssatzung ist die Grundlage für unser Handeln. In folgendem PDF findest du darin alle Kernpunkte unserer Vereinsarbeit:
Das Dokument ist in unser aktuelles Vereinsdesign übertragen. Das originale Dokument vom 22.03.2003 kann auf Nachfrage angesehen werden. Seit der Vereinsgründung wurden keine Änderungen daran vorgenommen.
Spendenbescheinigungen
Zum Jahresbeginn erstellen wir Spendenbescheinigungen für alle Spender, die mehr als 300 Euro gespendet haben.
Dafür benötigen wir die Kontaktdaten der Spender und es hilft, wenn diese im Vorhinein kommuniziert werden.
Für alle Summen unter diesem Betrag genügt dem Finanzamt ein Bankauszug vom Spender. Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch eine Spendenbescheinigung aus.
Grundlage der Spendenbescheinigung ist unser Freistellungsbescheid wegen Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Dies wurde bestätigt durch:
- den aktuellen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamt Stuttgart-Körperschaften, StNr. 99015/35035, vom 13.10.2025 für den letzten Veranlangungszeitraum 2022-2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit
- die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Stuttgart-Körperschaften, StNr. 99015/35035 mit Bescheid vom 13.10.2025 nach § 60a AO gesondert festgestellt.
Mittelherkunft und -verwendung
Wir sind dankbar für jeden einzelnen Spender und wollen deshalb transparent mit der Herkunft und Verwendung unserer Mittel umgehen.
Dabei haben wir zwei Grundsätze:
- Die erhaltenen Spenden werden zu 100% an das HLID weitergeleitet.
- Anfallende Kosten für Vereinszwecke nach Satzung werden komplett von den Mitgliedsbeiträge getragen.
Für unsere Steuererklärung wir erstellen wir die sogenannte Belegnachreichung, die eine Auflistung über Mittelherkunft und -verwendung gibt. Die aktuelle Version für den Zeitraum von 2022 bis 2024 kann man hier einsehen: